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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)

Rechtsgrundlage, Aufklärung

Der Durchführung einer Psychotherapie nach fachlichen Standards wird der Behandlungsvertrag zugrunde gelegt. Es erfolgt eine Aufklärung, dass eine Psychotherapie keine Untersuchung durch Ärzte ersetzt. Eine ärztliche Abklärung über organische Ursachen der Symptome hat im Vorfeld stattzufinden.

 

Im Laufe einer psychotherapeutischen Behandlung kann es zu sogenannten Heilungskrisen kommen, die mit intensiveren Gefühlswahrnehmungen und -erleben einhergehen können. Dies ist im Behandlungsverlauf normal und manchmal unumgänglich. Bei Unklarheiten bespricht die Klient:in dies mit der Therapeutin.

 

Honorar, Dauer, Abschlusssitzung, Kostenerstattung

Die Klienti:n zahlt für eine psychotherapeutische Behandlung die Stundensätze laut Honorarliste. Diese ist in ihrer aktuellen Form stets auf der Webseite der Therapeutin veröffentlicht und wurde der Klient:in ausgehändigt. Die Honorarliste ist Bestandteil des Behandlungsvertrages.

 

Die Leistungen in dieser Praxis sind Privatleistungen, und die Klient:in wurde darüber informiert, dass in einer Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz generell keine Zulassung durch die gesetzlichen Krankenkassen besteht. Die Klient:in leitet eigenverantwortlich Kostenerstattungsverfahren mit möglichen Leistungsträgern ein und informiert sich selbständig über mögliche Bezuschussungen.

 

Bei Bedarf werden Befundberichte gegen Erstattung der Aufwände erstellt und Rechnungen nach der GebüH ausgestellt. Eine Nichterstattung oder eine Teilerstattung durch Kostenträger, z.B. private Krankenkasse, hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.

 

Die Behandlungsdauer hängt vom Beschwerdebild und der Mitwirkung der Klient:in ab und wird im Rahmen der Anamnese innerhalb der ersten fünf probatorischen Sitzungen besprochen. Nach der Therapiezeit sollte ein Abschlussgespräch geführt werden. Dies ist auch empfehlenswert, wenn die Klient:in die Therapie frühzeitig beenden möchte.

 

Ausfallhonorar

Die Therapeutin arbeitet nach dem Bestellsystem und wird die mit der Klient:in vereinbarten Termine reservieren. Fest vereinbarte Termine, die nicht in Anspruch genommen werden, werden laut Honorarliste mit einem Ausfallhonorar berechnet.

 

Mitwirkungspflicht und Belastbarkeit

Die Klient:in wirkt aktiv an der Verbesserung ihrer Situation bzw. Genesung mit. Es kann während der Therapie notwendig sein, dass die Therapeutin der Klient:in bestimmte Aufgaben zur Unterstützung des Selbstentwicklungsprozesses gibt. Die Klient:in unterstützt dies, indem sie diese Aufgaben erledigt. Sollte die Klient:in Schwierigkeiten bei ihrem Beitrag zum Erfolg der Behandlung haben, bespricht sie dies mit der Therapeutin.

 

Die Klient:in versichert, dass sie für die vereinbarten Lerninhalte und/oder die Therapieform laut Dokumentation belastbar genug ist. Sollte sich im Verlauf der Zusammenarbeit daran etwas ändern, informiert die Klient:in die Therapeutin unverzüglich.

 

Nebenwirkungen

Durch Psychotherapie kann sich einiges bei der Klient:in selbst und in ihrem Umfeld verändern. Das Umfeld kann auf veränderte Verhaltensweisen der Klient:in nicht nur durchweg positiv reagieren. Das kann bei der Klient:in zu Zweifeln an der Behandlung führen und sollte von der Klient:in aktiv mit der Therapeutin besprochen werden.

 

Schweigepflicht

Die Therapeutin unterliegt der Schweigepflicht. Für den Fall einer Auskunftserteilung an Kostenträger, Ärzte, familiäre oder sonstige Bezugspersonen muss sie durch die Klient:in schriftlich von der Schweigepflicht entbunden werden.

 

Im Sinne der Prozessqualität können Behandlungssequenzen und -verläufe durch die Therapeutin in Supervisions- und Intervisionsgruppen anonymisiert besprochen werden. Selbstverständlich unterliegen die Teilnehmenden dieser kollegialen Gruppen ebenfalls der Schweigepflicht, und es dürfen keine Informationen weitergeben.

 

Mitteilung einschneidender Veränderungen

Die Klient:in verpflichtet sich, einschneidende Veränderungen im eigenen Lebensumfeld im Gesprächsverlauf mitzuteilen, da diese einen Wechsel der Behandlungsmethode, die Hinzuziehung von ärztlichem Rat bzw. ärztlichen Untersuchungen oder den Wechsel zu einem Therapieverfahren oder zu einer anderen Therapeutin mit entsprechender Ausbildung erforderlich machen können.

 

Mit einschneidenden Ereignissen sind Vorfälle gemeint, die das bisherige Leben aus der Bahn bringen wie z.B. Trennung, Verlust eines geliebten oder nahestehenden Menschen, Jobverlust, schwerwiegende Krankheitsdiagnose, Gewalterfahrungen oder anderes.

 

Dokumentation, Aufbewahrungspflicht, Datenschutz

Die Therapeutin dokumentiert die Sitzungen datenschutzkonform nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit Lemniscus. Die Klient:in kann die Dokumentation jederzeit einsehen. Kopien oder PDF-Dateien werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Kosten für den Ausdruck trägt die Klient:in.

 

Die Aufbewahrungsfrist der Dokumentation beträgt 10 Jahre und beginnt mit Beendigung des Vertrages.

 

Online-Behandlung

Therapeutische Onlinesitzungen kommen ausschließlich dann zur Anwendung, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher Kontakt zwischen Klient:in und Therapeutin nicht zwingend erforderlich ist. Sollte die Klient:in eine Online-Behandlung ausdrücklich wünschen und ist diese auch angezeigt, so wird der Klient:in eine separate Einverständniserklärung zur Unterschrift ausgehändigt, aus der sich die Bedingungen sowie etwaige Nachteile ergeben.

 

Sollte die Internetverbindung auf Seiten der Therapeutin oder der Klient:in während eines Termins instabil sein oder ganz ausfallen, sind die vereinbarten Kosten von der Klient:in dennoch vollumfänglich zu zahlen. Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen der ausgefallenen Zeit, einen kostenlosen Ersatztermin oder Rückerstattung aufgrund von Vorkasse.

 

Haftung

Die Therapeutin haftet nach den gesetzlichen Regeln im Rahmen des Schuldrechts nach BGB für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

 

Kündigung

Die Klient:in kann diesen Vertrag jederzeit schriftlich oder mündlich und ohne Angaben von Gründen kündigen. Es sollte jedoch eine Abschlusssitzung stattfinden, um den Therapieprozess adäquat zu beenden.

Die Therapeutin erstattet im Falle von Vorauszahlungen den Teil, der durch die Kündigung des Vertrages nicht geleistet wurde.

 

Bei Terminvereinbarung von Gespräch zu Gespräch ist keine Kündigung des Vertrages durch die Klient:in erforderlich.

 

Bei fehlender Mitarbeit der Klient:in, mehrfach ausgefallenen Terminen oder ausbleibenden Zahlungen behält die Therapeutin sich vor, diesen Vertrag auch ohne das erklärte Einverständnis der Klient:in zu beenden.

Widerruf

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, ist es erforderlich, die Therapeutin mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (Brief per Postversand oder E-Mail siehe Kontakt) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag widerrufen zu wollen, zu informieren. Ihr Widerruf muss folgende Daten und Informationen erhalten:

  • Absendername mit vollständiger Adresse

  • Textvorschlag:
    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Dienstleistung
    (genaue Bezeichnung des gebuchten Pakets)

  • Beauftragt am (*) / Erhalten am (*)

  • Unterschrift des/der Auftraggebers/-in bei Widerruf in Briefform

  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Davon ausgenommen sind einzelne Leistungen (z. B. eine einzelne Sitzung), die vollständig innerhalb der Widerrufsfrist erbracht wurden; in diesem Fall erlischt für diese konkreten Leistungen das Widerrufsrecht vorzeitig. 

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